ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB")

  1. Für die zwischen der Streuflo Produktions- und VertriebsgmbH ATU76046468, FN535281d mit Sitz in A-7562 Zahling, Kolmgraben 8 (in der Folge auch "Lieferant" bezeichnet) und dem Käufer, Werkbesteller oder Auftraggeber (in der Folge als "Kunde" bezeichnet) abgeschlossenen Verträge, insbesondere Kaufverträge, Werkverträge oder sonstige in Auftrag gegebenen Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden AGB.
  2. Der Kunde unterwirft sich mit Unterfertigung der Auftragsbestätigung der Geltung dieser AGB. Diese haben für alle mit der Ausführung der Leistung verbundenen Nebenarbeiten Geltung. Die AGB gelten auch für Folgeaufträge, und zwar auch dann, wenn sie nicht gesondert mündlich oder schriftlich vereinbart werden. Mündliche Vereinbarungen mit dem Lieferanten entfalten nur dann Wirksamkeit, wenn sie schriftlich vom Lieferanten bestätigt werden.
  3. Von diesen AGB abweichende Regelungen, die sich in der Auftragsbestätigung des Lieferanten oder in gesondert ausgehandelten Verträgen befinden, gehen den AGB vor. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Formblätter des Kunden werden in keinem Fall Vertragsbestandteil.
  4. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z2 des KSchG, treten die zwingenden Bestimmungen des KSchG anstelle der Regelung in den AGB. Die übrigen Bestimmungen dieser AGB bleiben davon aber unberührt.

Vertragsabschluss

  1. Mitteilungen des Lieferanten – auch auf Anfrage des Kunden – sind freibleibend, und zwar auch dann, wenn darin Preise, Termine und sonstige technische Spezifikationen mitgeteilt werden; technische Auskünfte oder Lösungsvorschläge des Lieferanten sind ebenso ohne Gewähr, wie Beschreibungen, Proben oder Muster. Gleiches gilt, wenn der Lieferant aufgrund einer Bestellung des Kunden nur eine vorläufige Auftragsbestätigung ausstellt.
  2. Der Vertragsabschluss kommt erst mit der Übermittlung der Auftragsbestätigung an den Kunden oder mit der Durchführung der Lieferung zustande. Eine Auftragsbestätigung kann sowohl in einem gesondertes PDF-Dokument dargestellt werden, wie auch in Form einer automatisierten Antwort-E-Mail des Webshops.
  3. Weicht die vom Kunden erhaltene Auftragsbestätigung von seiner Bestellung ab, so gilt im Zweifel die Auftragsbestätigung.
  4. Die Auftragsbestätigung wird standardmäßig elektronisch an die angegebene E-Mail Adresse des Kunden übermittelt. Eine postalische Übermittlung in Papierform wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden durchgeführt.

Lieferung

  1. Enthält die vom Kunden erhaltene Auftragsbestätigung keine Angaben, so gilt, die Lieferung mit Übergabe an den Spediteur, Paketdienst oder den Kunden selbst, (FCA A-7562 Zahling; entsprechend den Incoterms 2000) als durchgeführt, somit übergeht zu diesem Zeitpunkt das Preisrisiko/Preisgefahr an den Kunden.
  2. Der Lieferant organisiert auf Wunsch die Zustellung von A-7562 Zahling bis zur von dem Kunden angegebenen Zustelladresse (ggf. durch Subunternehmen). Punkt 1 bleibt davon unberührt.
  3. Die Zustellgebühren sind nach fünf Zonen unterteilt. Siehe Zustelltariftabelle.
  4. Zustellgebühren ins Ausland erhalten einen gesonderten Zustellaufschlag, der vor dem Zustandekommen des rechtsverbindlichen Geschäftes mitgeteilt wird bzw. in der Bestellübersicht ersichtlich ist und in der Auftragsbestätigung vermerkt wird.
  5. Bestellungen ab 4 Paletten erhalten 25 % Rabatt auf die Transportkosten (lt. Beispiel siehe unten)
  6. Bei Bestellungen von mehr als 6 Paletten/BigBag wird der Transportpreis gesondert vereinbart und in der Auftragsbestätigung vermerkt.
  7. Abholungen ab Werk (EXW) sind möglich, werden gesondert vereinbart und in der Auftragsbestätigung vermerkt.
  8. Die Anlieferung setzt voraus, dass die Anlieferungsstraße mit schwerem Lastzug befahrbar ist und ein befestigter Abstellplatz vorhanden ist. Bei tonnage- und/oder größenbeschränkten Zufahrtsstraßen unabhängig der Zustellzone werden Zusatzgebühren hinzugerechnet, sofern eine Zustellung mit einem herkömmlichen LKW Motorwagen (12-26 Tonnen HZ) ohne Anhänger nicht möglich ist. Die Zusatzgebühren sind im Voraus zu vereinbaren und dem Kunden schriftlich mitzuteilen bzw. in der Auftragsbestätigung zu vermerken.
  9. Der Kunde ist in einem ihm zumutbaren Ausmaß verpflichtet, den Lieferanten über Tonnage- und/oder Größenbeschränkungen auf der Zufahrtstraße zur Lieferadresse zu informieren.
  10. Sobald die Ware an den Spediteur übergeben wird, gilt die Lieferung als durchgeführt (siehe Punkt 1) unabhängig davon, ob ein Lieferschein unterzeichnet wurde. Desweiteren gelten die Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp)
  11. Die Ware wird gegen Transportschäden und –Verluste versichert. Die Prämie ist im Transportpreis inkludiert und somit auch im Gesamtpreis.
  12. Sobald die Lieferung durchgeführt wurde und der Kunde die Ware erhalten hat, ist der Kunde verpflichtet, die Lieferung unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von 5 Werktagen auf Beschädigung und Vollständigkeit zu prüfen. Der Kunde verliert das Recht, sich auf eine Vertragswidrigkeit der Lieferung zu berufen, wenn er die Prüfung unterlässt oder wenn er eine Vertragswidrigkeit nicht unverzüglich nach dem Zeitpunkt, zu dem er sie bei ordnungsgemäßer Prüfung hätte erkennen können, unter genauer Angabe schriftlich rügt.
  13. Äußerlich erkennbare Transportschäden sind sofort bei Empfang der Ware zu rügen und deren Art und Umfang unverzüglich schriftlich dem Lieferanten mitzuteilen bzw. noch vor Ort auf dem Liefer- oder Frachtschein detailliert zu vermerken und vom Lieferanten zur Bestätigung der Mängelrüge gegenzuzeichnen.

Annahmeverzug/Gläubigerverzug

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung abzunehmen, auch wenn die Absicht besteht vom dem Vertragsrücktrittsrecht gebrauch zu machen, dies aber bis zur Entgegennahme der Ware nicht erfolgt ist. Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen vertragswidriger Lieferung oder der Umstand, dass der Kunde nicht in der Lage war, die Lieferung zu prüfen, berechtigen ihn nicht, die Abnahme zu verweigern oder zu verschieben.
  2. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug (insbesondere wegen Nichtübernahme) so wird die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden entweder an den Lieferanten zurückversendet oder bei Dritten eingelagert. Erfolgt die Einlagerung bei einem Dritten, so ist dieser berechtigt, eine Gebühr zu verlangen, die jener eines öffentlichen Lagerhauses entspricht. Eine Haftung des Lieferanten für die Verschlechterung oder den Untergang der bei ihm gelagerten Ware trifft den Lieferanten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  3. Nimmt der Kunde die Ware ganz oder teilweise nicht an, kann der Lieferant (i) nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten und/oder (ii) Schadenersatz wegen Nichterfüllung begehren, wobei der Lieferant berechtigt ist, ohne Schadens- und Verschuldensnachweis und unter Verzicht auf jegliches richterliches Mäßigungsrecht 30 % der jeweiligen Auftragssumme und darüber hinaus auch Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens einschließlich des entgangenen Gewinnes zu begehren. Gleiches gilt, wenn es aus anderen, vom Lieferanten nicht zu vertretenden Gründen zur Vertragsaufhebung kommt.

Schuldnerverzug

  1. Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare oder vom Lieferanten nicht beeinflussbare Behinderungen, Verkehrsstörungen, Unterbrechung der Energieversorgung, etc. sowie vom Lieferanten oder von dessen Vorlieferanten nicht zu vertretende Unfälle, befreien den Lieferanten für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Lieferpflicht, und zwar auch dann, wenn sie bei einem der Vorlieferanten eingetreten sind; den Lieferanten treffen in diesem Fall keine Schuld.

Liefertermine

  1. Bei allen Lieferterminen und Lieferfristen handelt es sich um unverbindliche Angaben und gelten diese vorbehaltlich, unvorhersehbarer Ereignisse und Behinderungen. Der Lauf von Lieferfristen beginnt nicht vor dem Datum des Zugangs der schriftlichen Auftragsbestätigung des Kunden beim Lieferanten. Sollte ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 6 Wochen überschritten werden, so befindet sich der Lieferant in Verzug und hat der Kunde eine mindestens 6-wöchige Nachlieferungsfrist zu setzen. Bei fruchtlosem Ablauf dieser Nachlieferungsfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt mit Setzung der Nachlieferungsfrist mitgeteilt hat.
  2. In Gang gesetzte Lieferfristen nach Punkt 6.1. werden durch die nachfolgend angeführten Umstände unterbrochen und setzen sich erst nach Wegfall des Unterbrechungsgrundes fort: Verletzung der Mitwirkungspflicht des Kunden oder sonstige Vertragsverletzungen des Kunden aus diesem oder einem anderen Vertrag, Aussetzung, Unterbrechung oder Verzug des Vorlieferanten mit der Belieferung des Lieferanten, technische Gebrechen an Produktion und Transportanlagen und alle Fälle höherer Gewalt.
  3. Dauert einer der oben genannten Gründe länger als zwei Monate, so sind sowohl der Lieferant als auch der Kunde berechtigt, durch einseitige schriftliche Erklärung den Vertrag aufzulösen.
    Dieses Recht besitzt der Kunde nicht (mehr), (a) wenn er die Unterbrechung zu vertreten hat oder (b) wenn der Lieferant den Kunden vom Wegfall des Hindernisses verständigt und die Lieferung innerhalb angemessener Frist angekündigt hat.

Teillieferungen

  1. Dem Lieferanten sind, sofern nicht Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart wurde, Teillieferungen, die vom Kunden abzunehmen und zu bezahlen sind, gestattet. Der Rücktritt vom Vertrag oder eine sonstige Auflösung des Vertrages, hebt nicht den Vertrag über die bereits ausgeführten Teillieferungen auf, es sei denn, der Grund für den Rücktritt vom Vertrag oder die Auflösung des Vertrages erfasst auch die bereits ausgeführten Teillieferungen.

Gewährleistung

  1. Der Lieferant leistet dafür Gewähr, dass die Lieferung der in der Auftragsbestätigung bzw. nach allgemeiner Auffassung nach in Farbe und Geruch in üblicher Qualität entspricht.
  2. Enthält die unterfertigte Auftragsbestätigung zur Qualität der Ware keine Angaben oder erfolgt die Lieferung ohne Auftragsbestätigung, so leistet der Lieferant Gewähr, dass die Ware eine Qualität oder Leistung aufweist, die bei Waren der gleichen Art am Herstellungsort üblich ist und die vom Kunden vernünftigerweise auch erwartet werden kann.
  3. Warenbeschreibungen in einer Werbung oder in sonstigen öffentlichen Äußerungen stellen keine Beschreibung der Qualität der Ware dar. Hat der Kunde ein Muster erhalten, so ist die Ware vereinbarungsgemäß, wenn sie dem Muster entspricht, unbeschadet geringer Abweichungen.
  4. Abweichungen in Maß, Gewicht oder Qualität sind im Rahmen der vereinbarten oder im Land des Lieferanten bestehenden Normen zulässig. Das Gleiche gilt für die üblichen Toleranzen bei der Ermittlung der Quantitäten nach rechnerischen Grundsätzen.
  5. Für Ware, die als mindere Qualität, wie zum Beispiel "Zweite Wahl" bezeichnet wird, ist die Gewährleistung entsprechend auf die Eigenschaften eingeschränkt, die nach der besonderen Kennzeichnung der Ware zu erwarten sind.
  6. Für produktions- und materialbedingte Abweichungen in den Farbnuancen, Geruch und Schüttgewicht der Ware wird keine Gewähr geleistet.
  7. Für die Bestimmung der Vertragsgemäßheit und den Beginn der Gewährleistungsfrist kommt es auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe der Versandbereitschaft oder – bei Versendung – auf den Zeitpunkt der Übergabe an den ersten Beförderer an; dies gilt auch dann, wenn die Versendung durch den Lieferanten erfolgt. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein halbes Jahr; eine Mängelbehebung führt nicht zu deren Verlängerung.
  8. Ist eine rechtzeitige Mängelrüge erfolgt und die Vertragswidrigkeit der Ware vom Kunden bewiesen, so ist der Lieferant berechtigt, innerhalb angemessener Frist die Vertragswidrigkeit durch Behebung des Mangels an der Lieferung (Verbesserung) oder durch Ersatzlieferung (Austausch) zu beseitigen.
    Ist die Verbesserung oder der Austausch unmöglich oder für den Lieferanten mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so kann der Kunde nur die Aufhebung des Vertrages fordern. Ein Anspruch auf Minderung des Preises wird ausgeschlossen.
    Der Lieferant ist zu mehreren Verbesserungsversuchen berechtigt. Der Kunde ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Lieferanten berechtigt, Ware zurückzusenden. Diese wird in allen Fällen mit höchstens 90 % des effektiv bezahlten Entgelts gutgeschrieben. Die anfallenden Transportkosten sowie das Transportrisiko hat der Kunde zu tragen.
  9. Hat der Lieferant die Vertragswidrigkeit verschuldet, so kann der Kunde Schadenersatz nur in Form der Verbesserung oder des Austausches verlangen. Ist eine derartige Verbesserung der Lieferung oder der Austausch unmöglich oder mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden, so kann der Kunde Schadenersatz in Geld nur fordern, wenn den Lieferanten selbst Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Ein Ersatz von Folgeschäden oder daraus resultierender Verlust von Gewinnen, die durch die Ware entstanden sind, ist ausgeschlossen.
  10. Der Gewährleistungsanspruch erlischt bei Veränderung, Verarbeitung oder unsachgemäßer Behandlung und Lagerung der gelieferten Ware. Für Kosten einer durch den Kunden selbst oder einem von ihm beauftragten Dritten vorgenommenen Mängelbehebung hat der Lieferant ohne dessen vorher einzuholender schriftlicher Zustimmung nicht aufzukommen.
  11. Die Anwendung des besonderen Rückgriffsrechtes gemäß § 933b ABGB wird ausgeschlossen.

Erklärungen des Herstellers

  1. Garantieerklärungen des Herstellers der Ware begründen, auch wenn sie vom Lieferanten weitergegeben werden, nur Ansprüche gegenüber dem Hersteller.
  2. Der Lieferant haftet nicht für die Richtigkeit von Angaben über Handhabung, Bedienung und Betrieb, soweit solche in Prospekten, technischen Beschreibungen oder sonstigen Anleitungen enthalten sind; diese fallen in den Verantwortungsbereich des Herstellers oder des Importeurs.

Schadenersatz

  1. Der Lieferant ist wegen einer Verletzung der vertraglich übernommenen oder einer nach dem Gesetz bestehenden Verpflichtung nur dann zum Schadenersatz verpflichtet, wenn ihn Vorsatz oder grobes Verschulden trifft. Der Beweis dafür obliegt dem Kunden, gleiches gilt für den Ersatz des Mangelfolgeschadens.
  2. Ausgeschlossen werden Ansprüche auf Ersatz entgangenen Gewinns sowie Ansprüche auf Ersatz des Aufwandes für Betriebsunterbrechung, Produktionsausfall oder mittelbarer Schäden wegen der Lieferung vertragswidriger Ware.
  3. Der zwischen den Parteien abgeschlossene Vertrag enthält keine Schutzpflichten zugunsten Dritter. Dies gilt auch dann, wenn vorherzusehen ist, dass ein Dritter Empfänger der Leistung ist oder dass ein Dritter mit den Waren in Berührung kommt.
  4. Der Anspruch auf Schadenersatz erlischt jedenfalls mit der Be- oder Verarbeitung der Lieferung oder deren Weiterverkauf, ohne dass dem Lieferanten Gelegenheit zur Prüfung der Vertragswidrigkeit gegeben wurde. Etwaige Haftungs- oder Regressansprüche einschließlich etwaiger Ansprüche aus Mangelfolgeschäden sind darüber hinaus betraglich mit 50 % des im Rahmen des jeweiligen Auftrages vereinbarten bzw. geleisteten Entgelts, jedenfalls aber mit € 20.000,00 beschränkt und verjähren binnen sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der ersten Möglichkeit der Kenntnisnahme des Schadens und der Person des Ersatzpflichtigen.

Produkthaftung

  1. Ausgenommen von den unter Punkt 10. vorgesehenen Einschränkungen ist die nicht abdingbare Haftung für fehlerhafte Produkte, sofern dadurch ein Mensch verletzt, getötet oder an der Gesundheit geschädigt wird.
  2. Die Haftung für Sachschäden aus einem Produktfehler, und zwar für alle an der Herstellung, dem Import und dem Vertrieb beteiligten Unternehmen, wird ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, diesen Haftungsausschluss auch auf seine Abnehmer zu überbinden. Regressforderungen im Sinne der nach dem vorangehenden Absatz bestimmten gesetzlichen Regelungen sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre des Lieferanten verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. Regressansprüche des Kunden gegenüber den Lieferanten (insbesondere nach § 12 PHG) werden ausgeschlossen.
  3. Der Lieferant stellt dem Kunden kostenlose Futterproben (Heu und Luzernecobs) zur Verfügung. Die Probengröße umfasst ca. 250 Gramm. Die Futterproben entsprechen der Qualität des angebotenen Futtermittels und dienen zur Vergewisserung, ob das Tier das Futtermittel verträgt und annimmt.

Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise des Lieferanten verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, exkl. Zustellung und Transportversicherung inklusive Verpackung. Die Zustellgebühr lässt sich der Zustelltariftabelle entnehmen und entsprechen pro Palette /BigBag inkl. Transportversicherung. Bei Bestellungen ab 6 Paletten/BigBag oder Bestellung die außerhalb Österreichs zu erfolgen haben, werden die Transportgebühren gesondert vereinbart und in der Auftragsbestätigung vermerkt. Bei Bestellung ab 4 Paletten (jedes Produkt) werden 25% Rabatt auf die Zustellgebühren gewährt (siehe Beispiel unten). Alle Preise verstehen sich in Euro, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Rechnungen des Lieferanten sind innerhalb der in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zur Zahlung fällig.
    Nicht in den Preisen enthalten sind Lieferungen und Leistungen außerhalb der o.a. Regionen bzw. ins Ausland. Für diese Lieferung erfolgt die Verrechnung von Zuschlägen zur Abgeltung des Mehraufwandes und werden gesondert vereinbart.
  2. Rechnung sind nach Erhalt der Ware per Banküberweisung innerhalb der u.a. Zahlungsfrist. Der Lieferant hat das Recht, Vorauszahlungen oder eine Sicherstellung der Zahlung zu verlangen, wenn Zweifel an der Zahlungswilligkeit oder Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen.

  1. Steuern, Vertragsgebühren, Aus- und Einfuhrabgaben sowie Durchführungsgebühren, Zoll und Zollspesen, behördliche Kommissionsgebühren und dergleichen trägt der Kunde.
  2. Die Preise des Lieferanten sind nach den im Zeitpunkt der Auftragsbestätigung in Geltung stehenden Lohn- und Materialspesen erstellt, erhöhen sich diese zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Auftragsausführung, ist der Lieferant berechtigt, (i) diese Erhöhungen auf den Kunden zu überwälzen oder (ii) vom Vertrag zurückzutreten. Dasselbe gilt bei anderen vom Lieferanten unbeeinflussbaren Erhöhungen durch Steuern, Zölle oder Transporttarife.
  3. Alle Preise sind auf den Zeitpunkt der schriftlichen Auftragsbestätigung aufgestellt; unterbleibt diese oder enthält sie keinen Preis, so gilt der im Zeitpunkt der Lieferung in der Preisliste des Lieferanten ausgewiesene Preis.
  4. Ist die Lieferung mehr als zwei Monate nach der Vertragsschließung zu erbringen oder findet die Lieferung aus Gründen die der Lieferant nicht zu vertreten hat (also insbesondere aus den in Punkt 5. genannten Gründen) später als zwei Monate nach der Vertragsschließung statt, so kann der Lieferant den zu diesem Zeitpunkt in der Preisliste ausgewiesenen Preis anstelle des ursprünglich bestimmten Preises begehren. Der Lieferant hat Anspruch auf eine Anpassung des Preises bis zur Lieferung (a) bei einer Änderung der Wechselkurse, und (b) bei Mehrkosten, die durch eine unvollständige Ladung, Erschwerung oder Behinderung der Verfrachtungs- und Transportverhältnisse und (c) bei einer Änderung des Transportweges aus Umständen die der Lieferant nicht zu vertreten hat und (d) bei einer Änderung der Frachten, Steuern, Zölle und Gebühren, soweit der Lieferant die Versendung (Punkt 3.) selbst vorgenommen hat. Die Anpassung des Preises hat entsprechend der Änderung dieser Kostenbestandteile und im Verhältnis ihres Anteils am Preis zu erfolgen.
  5. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur an die in der Rechnung bezeichnete(n) Zahlstelle(n) erfolgen; Zahlungen an Vertreter oder Zusteller befreien den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht.
    Der Preis ist mit Zugang der Rechnung abzugsfrei zur Zahlung fällig. Die Fälligkeit tritt unabhängig davon ein, ob der Kunde Gelegenheit hatte, die Lieferung zu kontrollieren oder ob er Mängel und Schäden an der Lieferung geltend macht. Wird in Teilen geliefert, so ist der Lieferant zur Legung von Teilrechnungen berechtigt.
  6. Skonti stehen dem Kunden nur dann zu, wenn diese ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Skontonachlässe aus bereits bezahlten Teilrechnungen werden bei Verzug mit weiteren Teilrechnungen oder der Gesamtrechnung hinfällig.
  7. Besteht eine Mehrzahl fälliger Forderungen, so werden Zahlungen des Kunden jeweils auf die älteste Forderung angerechnet. Bezogen auf die einzelnen Forderungen werden zuerst die mit der Betreibung der Forderung verbundenen Kosten, dann die Zinsen und zuletzt das Kapital getilgt. Eine abweichende Widmung der Zahlung durch den Kunden ist unwirksam.
  8. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 9,0 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu bezahlen sowie Mahngebühren in der Höhe von 25,00€ pro Mahnung. Daneben ist der Lieferant berechtigt, die Auflösung des Vertrages ganz oder in Teilen zu begehren.
  9. Der Kunde ist ohne schriftliche Zustimmung des Lieferanten nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtung durch Aufrechnung mit anderen Forderungen zu tilgen oder die Zahlung, aus welchen Gründen auch immer, zurückzuhalten.

Online-Shop

Die Firma Streuflo Produktions- und VertriebsgmbH betreibt einen Online-Shop unter der Webadresse www.streufloshop.at

Die wesentlichen Merkmale der Ware die in dem Online-Shop vertrieben wird ergeben sich aus der jeweiligen vom Lieferant eingestellten Produktbeschreibung.(3) Sämtliche Angebote in dem Onlineshop des Lieferanten stellen lediglich eine unverbindliche Erwerbseinladung an den Kunden dar. Sobald der Lieferant die Bestellung des Kunden erhalten hat, wird dem Kunde zunächst eine Bestätigung über den seiner Bestellung beim Verkäufer zugesandt, in der Regel per E-Mail (Bestellbestätigung). Die Bestellbestätigung stellt die Annahme der Bestellung dar. Der Lieferant hat das Recht innerhalb 2 Werktage nach Eingang der Bestellung des Kunden die Bestellung zu prüfen und ggf. die Annahme zu widerrufen. Der Bestellvorgang in dem Onlineshop des Verkäufers funktioniert wie folgt:(4) Der Kunde kann aus dem Sortiment des Verkäufers Produkte auswählen und diese über den Button "In den Korb" in einem so genannten Warenkorb sammeln. Durch Klick auf den Button "Warenkorb" erhält der Kunde einen Überblick über die ausgewählten Produkte. Über den Button "Jetzt kaufen" gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Absenden der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit durch die als Pfeiltasten dargestellten Browserfunktionen "Zurück" und "Weiter" die eingegebene Bestellung sowie die eingetragenen Daten ändern und einsehen. Der Antrag kann nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button "AGB akzeptieren" diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat. Der Verkäufer schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion "Drucken" ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung ""Ihre Bestellung mit der Bestellnummer xxxxx ist eingetroffen" dokumentiert, dass die Bestellung des Kunden beim Verkäufer eingegangen ist. Die automatische Empfangsbestätigung ist einer Auftragsbestätigung gleichzusetzen und belegt einen Vertragsabschluss.

Eigentumsvorbehalt

  1. Alle Waren und Lieferungen bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten. Darüber hinaus behält sich der Lieferant bis zur Bezahlung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung das Eigentum an seinen Waren (auch wenn dies konkreten Waren bezahlt wurden) vor; zu den Ansprüchen gehören auch alle Nebenforderungen.
  2. Werden die Forderungen aus der Lieferung in eine laufende Rechnung gestellt, so sichert das vorbehaltene Eigentum den jeweils aushaftenden höchsten Saldo.
  3. Sollte der Eigentumsvorbehalt erlöschen, geht das Eigentum an den Waren mit der Verarbeitung, Vermengung oder Vermischung auf den Lieferanten über, der die Übereignung annimmt. Der Kunde bleibt in diesem Fall unentgeltlicher Verwahrer.
  4. Werden unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren vom Kunden weiterveräußert, so tritt seine Kaufpreisforderung an die Stelle des vorbehaltenen Eigentums. Diese ist mit dem Zeitpunkt ihres Entstehens an den Lieferanten abgetreten. An einlangenden Geldern erwirbt er in Form des Besitzkonstituts durch den Kunden Eigentum. Die Tatsache dieser Abtretung hat der Kunde in seinen Büchern und auf den Ausgangsrechnungen anzumerken, sowie den Empfänger der Ware davon zu verständigen.
  5. Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren gegen Feuer, Diebstahl und Beschädigung durch Dritte ausreichend zu versichern sowie sachgemäß vor Witterungseinflüssen zu schützen. Er hat dem Lieferanten die Forderung aus dem Versicherungsvertrag abzutreten und den Versicherer davon zu verständigen. Die Begründung von vertraglichen Sicherungsrechten an den im Vorbehaltseigentum stehenden Waren ist dem Kunden untersagt. Werden die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren von Vollstreckungshandlungen erfasst, so hat der Kunde das Vollstreckungsorgan auf das Fremdeigentum hinzuweisen und den Lieferanten spätestens innerhalb von 24 Stunden davon zu informieren.
  6. Kommt der Kunde hinsichtlich des durch den Eigentumsvorbehalt gesicherten Entgelts in Zahlungsverzug, so ist der Lieferant jederzeit berechtigt, sich in den Besitz der Vorbehaltsware zu setzen, und zwar auch dann, wenn der Vertrag noch nicht aufgelöst ist (Rücknahmerecht).

Gutscheine

  1. Gutscheine sind per Eingabe des Codes in unserem Onlineshop oder, bei Bestellungen per E-Mail, durch Bekanntgabe in der E-Mail einlösbar.
  2. Jeder Gutscheincode ist einmalig einlösbar.
  3. Gutscheine sind erst ab einem Bestellwert von 60,00€ inkl. Mwst. einlösbar sowie nur auf den Warenwert. Sollten gesondert Transportspesen, Lagergebühren o.ä. fakturiert werden, ist die Geltendmachung der Gutscheinsumme nicht möglich.
  4. Eine Barabfindung der Gutscheinsumme ist nicht möglich.
  5. Gutscheine sind ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig. Verspätet eingereichte Gutscheine verfallen.
  6. Die Gutscheinsumme kann in EURO oder in Prozent an den Kunden ausgegeben werden.
  7. Das Kombinieren von Gutscheinen mit anderen Gutscheinen oder Rabattaktionen ist nur erlaubt, wenn der Lieferant das ausdrücklich genehmigt. Ansonsten kann pro Bestellung mit einem Mindestbestellwert von 60,00€ inkl. Mwst. nur ein Gutschein eingelöst werden.
  8. Die Gutscheine sind nur für den Endverbraucher bestimmt.
  9. Abweichungen von den o.a. Bestimmungen müssen gesondert, schriftlich mit dem Lieferanten vereinbart werden.

Gutschriften

  1. Gutschriften sind EDV-unterstützt erstellt und mit laufenden Nummern und Datum versehen. Es wird vereinbart, dass Gutschriften 3 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig sind. Verspätet eingereichte Gutschriften verfallen.
  • Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht:
  1. Für die Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort der Sitz des Lieferanten (LG Eisenstadt) auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.
  2. Für den Fall von Streitigkeiten, welche sich aus diesen AGB oder einem mit dem Lieferanten geschlossenen Vertrag ergeben oder sich auf die Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit der AGB oder des Vertrages beziehen, einschließlich Streitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen der gegenständlichen AGB oder eines Vertrages mit dem Lieferanten, vereinbaren die Vertragsteile, die ausschließlich Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gericht Eisenstadt, Österreich.
  3. Auf alle Fragen der Auslegung dieser AGB oder aller vom Lieferanten mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge ist ausschließlich formelles und materielles österreichische Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und sonstiger Verweisungsnormen anzuwenden.

Stornierung/Vertragsrücktritt/Widerruf

  • Stornierungen/Widerruf der Bestellung sind ausschließlich schriftlich an den Lieferanten zu übermitteln.
  • Stornierungen/Widerruf von Bestellungen die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz unterliegen d.h. durch den Onlineshop, per E-Mail oder Telefon getätigt wurden, sind gemäß §11 FAGG innerhalb der Rücktrittsfrist von 14 Tagen ab der Besitzerlangung der Ware grundsätzlich kostenlos. Für den Rücktransport der bestellten Ware nach Vertragsrücktritt innerhalb der o.a. Frist werden für Transportkosten von Speditionsware in der Höhe von 150,00€ und für Paketware i.d.H.v.7,50€ in Rechnung gestellt. Bei Widerruf nach Ende der 14 tägigen Frist werden Transport und Handlingskosten von 300,00€ für Speditionsware und 15,00€ für Paketware in Rechnung gestellt. Bei Widerruf vor Versendung der Ware fallen keine Kosten an.
  • Der Lieferant hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten, sofern eine Anlieferung aufgrund von Tonnage- und/oder Gewichtsbeschränkungen nicht möglich ist oder die Zumutbarkeitsgrenze übersteigt.

Allgemeines

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, wird hierdurch der übrige Inhalt der AGB nicht berührt. Ergeben sich Lücken, so verpflichten sich die Vertragsteile, eine Regelung zu treffen, die im wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
  2. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des Lieferanten. Der Lieferant seinerseits ist berechtigt, seine Forderungen abzutreten.
  3. Handlungen oder Unterlassungen des Herstellers, des Vorlieferanten oder des Beförderers sind dem Lieferanten nicht zuzurechnen.
  4. Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass seine Daten vom Lieferanten automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
  5. Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass eine Anfrage an die Warenkreditevidenz des Kreditschutzverbandes von 1870 erfolgen kann. Weiters willigt er ein, dass im Fall seines Zahlungsverzuges alle Daten der Warenkreditevidenz übermittelt und von dieser Dritten zugänglich gemacht werden.

Zustelltariftabelle

Zone 1 PLZ: 74-75/80-84 (ausgenommen Palettenware S 300 Kg) pro Palette 29,90€ inkl. Mwst.

Zone 2 PLZ: 23-28/ 70-73/ 85/ 94 pro Palette 39,90€ inkl. Mwst.

Zone 3 PLZ: 10-15/ 20-22/ 30-37/ 40/ 43-46/ 48/ 86-89/ 90-93/ 95 pro Palette 49,90€ inkl. Mwst.

Zone 4 PLZ: 38-39/ 41-42/ 47/ 49/ 50-57/ 96-98 pro Palette 59,90€ inkl. Mwst.

Zone 5 PLZ: 60-69/ 99 pro Palette 69,90€ inkl. Mwst

Bestellung ab 4 Paletten 25 % Rabatt auf Transportkosten

Beispiel Transportkostenberechnung bei einer Bestellung v. 4 Paletten/BigBag nach Zone 2:

4x 39,90€ = 159,60€-25% =119,70€